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MEDIZINISCHE FRAGEN
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Einverständniserklärung zur Informationsweitergabe
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen in unserer Praxis umfassend, vertraulich und zügig zu
beantworten.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und zur Wahrung Ihrer Privatsphäre sind wir
angehalten, vor Erteilung telefonischer Auskünfte, Ihre Identität zu klären, sofern Sie, oder
Ihre Stimme uns nicht bekannt sind.
Da es auch notwendig sein kann, Informationen über Sie an Dritte weiterzugeben, benötigen
wir hierzu Ihre Einverständniserklärung. Dies umfasst:
Die Behandlung erfolgt in diesem Fall als Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Eine Anzahlung in Höhe von 350 Euro ist vor dem Termin zu hinterlegen.
Laborleistungen können nur in privater Abrechnung erbracht werden.
Des weiteren haben Sie die Wahlmöglichkeit, ob wir jemand anderes über Ihre Befunde informieren dürfen: